Die Rechtsprechung zu Datenschutz und IT-Recht entwickelt sich schnell. EuGH, BGH, OLG und Aufsichtsbehörden liefern monatlich neue Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis haben – auf Vertragsmuster, auf Datenschutzdokumentationen, auf die Beratung von Mandanten. Wer als Datenschutzbeauftragter oder Fachanwalt für IT-Recht den Überblick behält, braucht dafür verlässliche, regelmäßige und didaktisch aufbereitete Informationen.
Genau das bietet das monatliche IT-Recht-Update in Kooperation mit der Gilb-Akademie: 60 Minuten, einmal monatlich – kompakt genug für den Berufsalltag, substanziell genug für echten Erkenntnisgewinn.
Was das Format leistet
Das Update ist kein Überblick um des Überblicks willen. Jede Sitzung konzentriert sich auf die Entscheidungen, die tatsächlich relevant sind: obergerichtliche und höchstrichterliche Urteile, die Verfahren, Dokumentationspflichten oder Vertragsgestaltungen konkret verändern. Das Format folgt dabei einem klaren Prinzip:
Aufbereitung, nicht Zusammenfassung. Die vorgestellten Entscheidungen werden nicht nur referiert, sondern eingeordnet: Was bedeutet das Urteil für die eigene Mandatsarbeit? Welche Klauseln müssen angepasst werden? Wo entsteht Handlungsbedarf in der Datenschutzdokumentation? Das sind die Fragen, die das Update beantwortet.
Für wen das Format gemacht ist
Das Webinar richtet sich an zwei Berufsgruppen, die denselben Informationsbedarf haben – aber aus unterschiedlicher Perspektive:
Datenschutzbeauftragte (DSB) sind nach Art. 39 DSGVO verpflichtet, ihr Fachwissen aufrechtzuerhalten. Die DSGVO formuliert das als Daueraufgabe, nicht als einmalige Schulung. Wer als externer oder interner DSB tätig ist und dokumentieren kann, dass er monatlich aktuelle Rechtsprechung rezipiert und ausgewertet hat, erfüllt genau diese Anforderung – strukturiert und nachweisbar.
Fachanwälte für IT-Recht sind nach § 15 FAO verpflichtet, jährlich mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachzuweisen. Das monatliche Update ist nach § 15 FAO anrechenbar. Zwölf Teilnahmen im Jahr ergeben zwölf Stunden – der Großteil der Jahrespflicht, abgedeckt mit einem Format, das morgens vor dem ersten Mandantengespräch endet.
Der Mehrwert des Abo-Gedankens
Einzelne Webinare lassen sich buchen. Der eigentliche Vorteil entsteht aber durch die regelmäßige Teilnahme. Wer das IT-Recht-Update als festen Termin im Kalender hat, beobachtet Rechtsentwicklungen nicht punktuell, sondern kontinuierlich. Das verändert die Qualität der Arbeit: Man erkennt Tendenzen früher, bemerkt Kursänderungen in der Rechtsprechung, bevor sie in der Fachliteratur diskutiert werden, und kann Mandanten proaktiv informieren, anstatt reaktiv nachzuarbeiten.
Einmal monatlich. Das Format passt sich dem Berufsalltag an, nicht umgekehrt. 60 Minuten vor dem ersten Termin – ohne Anreise, ohne Zeitverlust, direkt verwertbar.
Warum Rechtsprechung schneller wird als Literatur
Lehrbücher, Kommentare und Aufsätze haben einen Redaktionsschluss. Urteile nicht. Zwischen dem Tag, an dem ein EuGH-Urteil ergeht, und dem Tag, an dem es in einer kommentierten Form in der Fachliteratur zugänglich ist, vergehen Monate – mitunter ein Jahr oder länger, bis ein Urteil in einem aktuellen Kommentar verarbeitet ist. Wer in der Zwischenzeit berät, muss auf andere Quellen zurückgreifen: auf aufbereitete Primärquellen, auf kollegialen Austausch, auf Formate, die schnell genug sind, um tatsächlich relevant zu bleiben.
Das monatliche Update schließt diese Lücke – aber nicht durch bloße Zusammenfassungen. Der entscheidende Unterschied liegt in der praktischen Einordnung: Was bedeutet ein Urteil konkret für den Beratungsalltag? Muss ich eine Klausel in meinem Standardvertrag anpassen? Ändert sich die Dokumentationspflicht in einem bestimmten Verarbeitungsverzeichnis? Muss ich einen Mandanten proaktiv informieren, der gerade dieselbe Konstellation betreibt, die das Gericht für rechtswidrig erklärt hat? Diese Fragen – nicht die abstrakte Entscheidung – sind das Ziel der Aufbereitung. Die Primärentscheidung wird gelesen, ausgewertet und aus der Perspektive eines beratenden Rechtsanwalts und zertifizierten Datenschutzbeauftragten in den Berufsalltag übersetzt.
Aus der Praxis, für die Praxis. Wer selbst Mandate im Datenschutz und IT-Recht betreut, bewertet eine Entscheidung anders als jemand, der sie nur dokumentiert. Die Frage ist nicht: Was hat der BGH entschieden? Die Frage ist: Was muss ich morgen früh als erstes tun, weil er es entschieden hat?
Eine Zusammenarbeit, die seit 2009 trägt
Das Format ist nicht neu. Die Zusammenarbeit mit Erica Gilb / Gilb-Akademie besteht seit 2009 – getragen von der gemeinsamen Überzeugung, dass rechtliche Fortbildung nicht nur Pflichtstunden erfüllen, sondern echten Mehrwert liefern muss. Seither haben wir gemeinsam hunderte Kolleginnen und Kollegen fortgebildet: Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, externe und interne Datenschutzbeauftragte, Compliance-Verantwortliche in Unternehmen unterschiedlichster Branchen.
Was in diesen Jahren entstanden ist, ist kein Schulungsprogramm von der Stange. Es ist ein Format, das sich an den tatsächlichen Fragen der Praxis orientiert – und das immer wieder von denjenigen bewertet wurde, die es nutzen.
Der Referent: Expertise aus Praxis, Publikation und Lehre
Die Qualität einer Fortbildung steht und fällt mit der Person, die sie durchführt. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sowie zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter berate ich täglich Unternehmen zu den Themen, die im Update behandelt werden. Das schließt die Lücke zwischen Theorie und Praxis: Wer selbst in aktuellen Mandaten mit einer Rechtsfrage konfrontiert ist, erkennt sofort, welche Entscheidungen in der Beratungspraxis wirklich zählen.
Darüber hinaus ist die Auseinandersetzung mit dem Recht nicht nur mandatsbezogen, sondern auch wissenschaftlich verankert: Ich bin Autor von Fachbeiträgen in Fachzeitschriften und Fachbüchern zu den Themen IT-Recht, Datenschutz und digitale Compliance. Diese Publikationstätigkeit zwingt zur Präzision – und zur Auseinandersetzung mit dem Stand der Wissenschaft, nicht nur der Praxis.
Seit Jahren bin ich außerdem als Dozent tätig – unter anderem für die IHK Köln und den Kölner Anwaltverein. Wer regelmäßig lehrt, muss komplexe Rechtsfragen verständlich machen – eine Fähigkeit, die unmittelbar in das Format des monatlichen Updates einfließt. Keine Vorlesungsatmosphäre, kein Frontalvortrag ohne Bezug zur Realität, sondern aufbereitete Rechtsprechung, die man am nächsten Tag in der Beratung anwenden kann.
Nächster Termin: 11. August 2026
Der nächste Termin findet am 11. August 2026, 08:30 bis 09:30 Uhr, statt. Die Teilnahme kostet 99,00 Euro zzgl. MwSt. pro Termin. Freie Plätze sind noch vorhanden.
Hinweis zur Anrechenbarkeit nach § 15 FAO: Die Veranstaltung ist als Fortbildung nach § 15 FAO anrechenbar. Für DSB gilt: Die regelmäßige, dokumentierte Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsformaten entspricht der in Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO normierten Pflicht zur Erhaltung des Fachwissens. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgestellt.
Nächster Termin
11. August 2026 · 08:30–09:30 Uhr
Online-Webinar · 99,00 € zzgl. MwSt. · Freie Plätze vorhanden
Anrechenbar nach § 15 FAO · Teilnahmebestätigung wird ausgestellt
Jetzt anmelden →Weiterführende Informationen
- Anmeldung und Programm: Gilb-Akademie – IT-Recht Update 11.08.2026
- Fortbildungspflicht für Fachanwälte: § 15 FAO (Fachanwaltsordnung)
- Fortbildungspflicht für DSB: Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO
- Referent: Guido Aßhoff, LL.M. – Aßhoff.Legal