Ihr Coaching-Business rechtlich sicher aufgestellt.
Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 20 Jahren Erfahrung kenne ich die rechtlichen Fallstricke im Online-Business aus der Praxis. Ich prüfe Ihr Geschäftsmodell, Ihre AGB und Angebotsseiten auf FernUSG-Konformität — und verteidige Sie, wenn Kunden Ihr Honorar zurückfordern.
Az. III ZR 109/24
Az. III ZR 80/25
Az. III ZR 137/25
betroffen
Rechtliche Absicherung — so wie Sie sie brauchen
Drei klare Pakete für drei typische Situationen von Online-Coaches und Beratern. Transparent, ohne Überraschungen.
AGB & Angebotsseiten-Check
Wir analysieren Ihre bestehenden AGB, Angebotsseiten und Vertragsunterlagen auf FernUSG-Konformität und zeigen Ihnen konkret, was zu ändern ist.
Transparentes Angebot vorab
- Prüfung AGB auf FernUSG-Compliance
- Analyse Angebotsseite / Sales Page
- Prüfung Widerrufsbelehrung & Formvorschriften
- Einschätzung: ZFU-Zulassung erforderlich?
- Schriftlicher Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen
- Optional: Überarbeitung der AGB
- Besprechungstermin der Ergebnisse (30 Min.)
Unverbindlich · Schnelle Rückmeldung
Gerichtliche Honorarverteidigung
Sie haben eine Rückforderung erhalten oder werden bereits verklagt? Ich übernehme Ihre Verteidigung — außergerichtlich und gerichtlich.
Transparent & fair
- Sofortanalyse der Rückforderung & Erfolgsaussichten
- Außergerichtliche Abwehr mit fundierter Argumentation
- Verhandlungsführung & Vergleichsstrategie
- Gerichtliche Vertretung vor allen Instanzen
- Wertersatz-Strategie nach aktueller BGH-Rechtsprechung
- Schutz vor Folgeklagen weiterer Teilnehmer
- Sofortmaßnahmen für laufende Verträge
Schnelle Reaktion · Unverbindlich
Ausgelagerte Legal-Abteilung
Feste monatliche oder jährliche Rechtsberatung für Ihr wachsendes Online-Business — kalkulierbar, persönlich, immer erreichbar.
- Festes Stundenkontingent pro Jahr
- Prüfung von Verträgen & AGB on demand
- Laufende DSGVO-Beratung für Ihr Online-Business
- Marken- und IP-Schutz inklusive
- Prioritärer Zugang & kurze Reaktionszeiten
- Jährliche Compliance-Review Ihres Geschäftsmodells
- Übertrag nicht verbrauchter Stunden möglich
Individuelle Konditionen · Unverbindlich
Guido Aßhoff, LL.M.
Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz berate ich Online-Coaches und digitale Unternehmer seit über 20 Jahren — lange bevor das FernUSG zum Branchenthema wurde. Ich kenne die Rechtsprechung, ich kenne die Angriffspunkte, und ich kenne die Gestaltungsmöglichkeiten.
FAQ zum FernUSG für Coaches
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Das hängt von Ihrem Angebot ab. Seit dem BGH-Urteil vom 5. Februar 2026 gilt: Live-Calls schützen nicht automatisch vor dem FernUSG. Entscheidend ist, ob Live-Interaktion das prägende Element Ihres Programms ist — oder ob aufgezeichnete Videos, Workbooks und asynchrone Lernmaterialien überwiegen. Viele Hybridmodelle (Videos + Live-Calls) fallen in die Grauzone und sind FernUSG-pflichtig. Lassen Sie Ihr konkretes Modell prüfen.
Ja — das ist die wichtigste Botschaft des BGH-Urteils vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24). Das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt ausdrücklich auch für Verträge mit Unternehmern, Selbstständigen und Gründern. Die bisherige Praxis vieler Coaches, Teilnehmer vertraglich als „Unternehmer" einzustufen, um Verbraucherrechte auszuhebeln, ist damit vollständig gescheitert. Auch Ihre B2B-Kunden können sich auf die Nichtigkeit des Vertrags berufen.
Reagieren Sie nicht vorschnell und zahlen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung zurück. Nicht jede Rückforderung ist berechtigt — die genaue Einordnung Ihres Angebots unter das FernUSG ist eine Einzelfallentscheidung. Zudem gibt es Gegenpositionen: Wenn Sie keine Kenntnis vom FernUSG-Verstoß hatten, können Sie unter Umständen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geltend machen. Melden Sie sich schnellstmöglich für eine anwaltliche Ersteinschätzung.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Fernlehrgängen in Deutschland. Wer ohne Zulassung einen FernUSG-pflichtigen Vertrag schließt, schließt einen nichtigen Vertrag. Die Zulassung ist aufwändig — aber machbar und für viele Geschäftsmodelle der richtige Weg. Alternativ gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um das Angebot so zu strukturieren, dass das FernUSG gar nicht erst greift. Welcher Weg für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Modell ab.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang Ihrer Unterlagen und dem Komplexitätsgrad Ihres Angebots. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Typische AGB-Prüfungen dauern 5–10 Arbeitstage. Bei akuter Rückforderungssituation besteht auch die Möglichkeit einer Express-Prüfung. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Der Legal Retainer ist ideal für Coaches und Online-Unternehmer, die regelmäßig Rechtsberatung benötigen, aber keine eigene Rechtsabteilung aufbauen möchten. Sie zahlen eine monatliche oder jährliche Pauschale und erhalten ein festes Stundenkontingent (12 oder 24 Stunden pro Jahr), das Sie flexibel für alle rechtlichen Fragen einsetzen können — von AGB-Updates über neue Produktlanches bis zur Markenanmeldung. Vorteil: Kalkulierbare Kosten, persönliche Betreuung und kurze Reaktionszeiten.
Warten kostet — rechtliche Klarheit schützt.
Buchen Sie Ihr 30-Minuten-Erstgespräch. Wir beraten Sie direkt und lösungsorientiert.