NIS2 & BSI-Gesetz
Betroffenheit, Registrierung beim BSI, Risikomanagement und Meldepflichten für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen.
- Betroffenheitsprüfung mit Vermerk
- § 30 / § 32 / § 38 BSIG
- TISAX- und ISO-27001-Mapping
Die europäische und deutsche IT-Sicherheitsregulierung verpflichtet immer mehr Unternehmen zu konkreten Maßnahmen — und nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht. Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich Ihre Cybersecurity auf rechtssicheren Kurs: von der NIS2-Betroffenheitsanalyse über den Cyber Resilience Act und TISAX bis zur Incident Response – für den Mittelstand im Rheinland, in Südwestfalen, im Sauerland, Siegerland und Ruhrgebiet, vor Ort oder per Video.
Cybersecurity ist längst keine rein technische Frage mehr, sondern eine rechtliche Pflicht mit erheblicher Tragweite. Innerhalb weniger Jahre ist ein dichtes Geflecht aus europäischen und deutschen Vorgaben entstanden, das Unternehmen zu einem strukturierten Risikomanagement verpflichtet — und im Verstoßfall empfindliche Sanktionen sowie eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung vorsieht.
Im Zentrum steht die NIS-2-Richtlinie, die Deutschland mit dem NIS2UmsuCG umgesetzt hat: Das neu gefasste BSI-Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist und erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich (mehr zu NIS2). Hinzu kommen der Cyber Resilience Act (CRA) mit Sicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen – Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026 (mehr zum CRA) –, das seit dem 17. März 2026 überwiegend geltende KRITIS-Dachgesetz für Betreiber kritischer Anlagen und — für den Finanzsektor — die Verordnung DORA zur digitalen operationalen Resilienz. Wer in mehreren dieser Regelungsbereiche aktiv ist, muss die Anforderungen zusammenführen und widerspruchsfrei umsetzen.
Die neuen Regelwerke verlangen mehr als gute Technik. Gefordert sind ein angemessenes Risikomanagement, dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen, ein funktionierendes Business-Continuity- und Notfallmanagement, die Absicherung der Lieferkette sowie belastbare Melde- und Berichtsprozesse. Besonders folgenreich: Nach NIS-2 muss die Geschäftsleitung die Risikomanagementmaßnahmen ausdrücklich billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen — andernfalls droht die persönliche Haftung (mehr zur Managerhaftung).
Wir unterstützen Sie dabei, aus diesen abstrakten Pflichten ein praktikables Compliance-Programm zu machen: von der Betroffenheitsanalyse über die vertragliche Absicherung von Dienstleistern und Lieferanten bis zur Vorbereitung auf den Ernstfall. Und wenn es zum Cyberangriff kommt, begleiten wir Sie durch die kritischen ersten Stunden — mit klaren Handlungsanweisungen, fristgerechten Meldungen und einer Kommunikation, die Haftungsrisiken minimiert.
Cyberresilienz ist die Fähigkeit eines Unternehmens, Cyberangriffe zu verhindern, ihnen standzuhalten, den Betrieb schnell wiederherzustellen und aus Vorfällen zu lernen. Rechtlich ist sie keine freiwillige Kür mehr: Das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2UmsuCG (in Kraft seit 6.12.2025) verlangt von Einrichtungen ein Risikomanagement mit Notfall- und Wiederanlaufplanung, der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) verlangt von Herstellern sichere Produkte über den gesamten Lebenszyklus, und das Gesellschaftsrecht verpflichtet die Geschäftsleitung, beides zu organisieren und zu überwachen.
Betroffenheit, Registrierung beim BSI, Risikomanagement und Meldepflichten für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen.
Cybersicherheit als Teil der CE-Kennzeichnung: Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler vernetzter Produkte.
Warum die Geschäftsleitung für Cyber-Compliance verantwortlich ist – und wie sie sich wirksam absichert.
IT-Sicherheitsrecht und Datenschutz für den industriellen Mittelstand in Südwestfalen – vor Ort und per Video.
Von der ersten Betroffenheitsanalyse bis zur Krisenbegleitung — rechtssichere Umsetzung Ihrer IT-Sicherheitspflichten.
Ein Zulieferer der Automobilindustrie stand vor der Herausforderung, kurzfristig eine TISAX-Zertifizierung nachzuweisen, um einen wichtigen Auftrag nicht zu verlieren. Aßhoff.Legal koordinierte das Projekt aus rechtlicher Sicht: Wir analysierten die vertraglichen Anforderungen des Herstellers, brachten die vorhandenen Informationssicherheitsmaßnahmen mit den TISAX-Prüfkriterien in Einklang, überarbeiteten Richtlinien, Auftragsverarbeitungs- und Geheimhaltungsvereinbarungen und begleiteten die Vorbereitung auf das Assessment. Durch die enge Verzahnung von rechtlicher und organisatorischer Steuerung gelang die erfolgreiche Zertifizierung innerhalb von nur drei Monaten — die Geschäftsbeziehung blieb gesichert.
Diese Merkmale sprechen dafür — oder dagegen —, dass Ihr Unternehmen den NIS-2-Pflichten unterliegt.
Die wichtigsten Antworten rund um NIS-2, TISAX und den Ernstfall.
Cyberresilienz ist die Fähigkeit eines Unternehmens, Cyberangriffe zu verhindern, ihnen standzuhalten, den Betrieb schnell wiederherzustellen und aus Vorfällen zu lernen. Rechtlich wird sie über das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2UmsuCG, den Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) und die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung verbindlich.
NIS-2 erfasst mittlere und große Unternehmen in 18 als besonders wichtig oder wichtig eingestuften Sektoren — von Energie, Verkehr und Gesundheit über digitale Infrastruktur und IT-Dienstleister bis zu Lebensmitteln, Chemie und verarbeitendem Gewerbe. Als Schwellenwerte gelten in der Regel 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Auch wer nicht direkt betroffen ist, kann über Lieferketten mittelbar in die Pflicht genommen werden. Wir prüfen Ihre konkrete Betroffenheit rechtssicher und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Bei besonders wichtigen Einrichtungen drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und kann für Versäumnisse persönlich haften. Neben den finanziellen Sanktionen drohen aufsichtsrechtliche Anordnungen und erhebliche Reputationsschäden.
ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme. TISAX baut auf diesen Prinzipien auf, ist aber der branchenspezifische Prüf- und Austauschmechanismus der Automobilindustrie und wird häufig vertraglich von Herstellern und Zulieferern verlangt. Rechtlich betrachtet ist TISAX regelmäßig eine vertragliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit, während ISO 27001 eine freiwillige, allgemeine Zertifizierung ist. In der Praxis lassen sich beide Ansätze gut miteinander verzahnen — wir sorgen dafür, dass die vertraglichen und regulatorischen Anforderungen zusammenpassen.
Sichern Sie zunächst Beweise und dokumentieren Sie den Vorfall, isolieren Sie betroffene Systeme und aktivieren Sie Ihren Notfallplan. Parallel sind die rechtlichen Meldepflichten zu prüfen: Nach § 32 BSIG gilt eine Erstmeldung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und eine Abschlussmeldung nach einem Monat, bei Betroffenheit personenbezogener Daten zusätzlich die 72-Stunden-Frist der DSGVO. Frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Haftungsrisiken zu begrenzen, Fristen einzuhalten und die Kommunikation mit Behörden, Betroffenen und ggf. Angreifern professionell zu steuern.
Bin ich von NIS-2 betroffen? Welche Maßnahmen sind Pflicht? Diese Checkliste gibt in 10 Fragen Klarheit.
Der Cyber Resilience Act betrifft alle Produkte mit digitalen Elementen. Sind Sie betroffen? Was ist jetzt zu tun?
Buchen Sie Ihr 30-Minuten-Erstgespräch. Wir beraten Sie direkt und lösungsorientiert.