Cybersecurity-Recht: NIS-2, KRITIS und IT-Sicherheitspflichten

Die europäische und deutsche IT-Sicherheitsregulierung verpflichtet immer mehr Unternehmen zu konkreten Maßnahmen — und nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht. Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich Ihre Cybersecurity auf rechtssicheren Kurs: von der NIS-2-Betroffenheitsanalyse über TISAX bis zur Incident Response.

Ein neues Zeitalter der IT-Sicherheitspflichten

Cybersecurity ist längst keine rein technische Frage mehr, sondern eine rechtliche Pflicht mit erheblicher Tragweite. Innerhalb weniger Jahre ist ein dichtes Geflecht aus europäischen und deutschen Vorgaben entstanden, das Unternehmen zu einem strukturierten Risikomanagement verpflichtet — und im Verstoßfall empfindliche Sanktionen sowie eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung vorsieht.

Im Zentrum steht die NIS-2-Richtlinie, die seit Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen ist und den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich erweitert. Hinzu kommen der Cyber Resilience Act (CRA) mit Sicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen, das geplante KRITIS-Dachgesetz für Betreiber kritischer Infrastrukturen und — für den Finanzsektor — die Verordnung DORA zur digitalen operationalen Resilienz. Wer in mehreren dieser Regelungsbereiche aktiv ist, muss die Anforderungen zusammenführen und widerspruchsfrei umsetzen.

Rechtliche Pflichten und Geschäftsführerhaftung

Die neuen Regelwerke verlangen mehr als gute Technik. Gefordert sind ein angemessenes Risikomanagement, dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen, ein funktionierendes Business-Continuity- und Notfallmanagement, die Absicherung der Lieferkette sowie belastbare Melde- und Berichtsprozesse. Besonders folgenreich: Nach NIS-2 muss die Geschäftsleitung die Risikomanagementmaßnahmen ausdrücklich billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen — andernfalls droht die persönliche Haftung.

Wir unterstützen Sie dabei, aus diesen abstrakten Pflichten ein praktikables Compliance-Programm zu machen: von der Betroffenheitsanalyse über die vertragliche Absicherung von Dienstleistern und Lieferanten bis zur Vorbereitung auf den Ernstfall. Und wenn es zum Cyberangriff kommt, begleiten wir Sie durch die kritischen ersten Stunden — mit klaren Handlungsanweisungen, fristgerechten Meldungen und einer Kommunikation, die Haftungsrisiken minimiert.

Cybersecurity-Leistungen für Unternehmen

Von der ersten Betroffenheitsanalyse bis zur Krisenbegleitung — rechtssichere Umsetzung Ihrer IT-Sicherheitspflichten.

  • NIS-2-Betroffenheitsanalyse — verbindliche Einordnung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
  • Aufbau des IT-Sicherheits-Risikomanagements — Richtlinien, Prozesse und Nachweisdokumentation
  • TISAX- & ISO-27001-Begleitung — rechtliche Vorbereitung von Zertifizierungen
  • Geschäftsführer- & Organhaftung — Governance, Schulungspflichten und Verantwortlichkeiten
  • Lieferketten- & Dienstleisterverträge — Security-Klauseln und Auditrechte
  • Incident Response & Meldepflichten — Begleitung bei Cyberangriffen und Behördenmeldungen
  • Cyber Resilience Act (CRA) — Sicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen
  • Notfallpläne & Schulungen — praxisnahe Vorbereitung von Geschäftsleitung und Teams
Praxisbeispiel

TISAX-Zertifizierung in 3 Monaten

Ein Zulieferer der Automobilindustrie stand vor der Herausforderung, kurzfristig eine TISAX-Zertifizierung nachzuweisen, um einen wichtigen Auftrag nicht zu verlieren. Aßhoff.Legal koordinierte das Projekt aus rechtlicher Sicht: Wir analysierten die vertraglichen Anforderungen des Herstellers, brachten die vorhandenen Informationssicherheitsmaßnahmen mit den TISAX-Prüfkriterien in Einklang, überarbeiteten Richtlinien, Auftragsverarbeitungs- und Geheimhaltungsvereinbarungen und begleiteten die Vorbereitung auf das Assessment. Durch die enge Verzahnung von rechtlicher und organisatorischer Steuerung gelang die erfolgreiche Zertifizierung innerhalb von nur drei Monaten — die Geschäftsbeziehung blieb gesichert.

NIS-2: Betrifft es Ihr Unternehmen?

Diese Merkmale sprechen dafür — oder dagegen —, dass Ihr Unternehmen den NIS-2-Pflichten unterliegt.

  • Sie sind in einem der 18 NIS-2-Sektoren tätig (u. a. Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur, IT-Dienste, Chemie, Lebensmittel)
  • Ihr Unternehmen hat mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Sie sind Zulieferer oder Dienstleister für betroffene Einrichtungen (mittelbare Betroffenheit über die Lieferkette)
  • Ihre Dienste sind für die Versorgung oder kritische Prozesse von besonderer Bedeutung
  • Kleinstunternehmen unterhalb der Schwellenwerte sind in der Regel nicht unmittelbar erfasst — sollten Vertragspflichten aber dennoch prüfen
  • Eine bloße ISO-27001-Zertifizierung ersetzt nicht die eigenständige rechtliche NIS-2-Bewertung

FAQ zum Cybersecurity-Recht

Die wichtigsten Antworten rund um NIS-2, TISAX und den Ernstfall.

🎁 Kostenloser Download

Checkliste: NIS-2-Betroffenheit & Meldepflichten

Bin ich von NIS-2 betroffen? Welche Maßnahmen sind Pflicht? Diese Checkliste gibt in 10 Fragen Klarheit.

✓ Vielen Dank! Der Download startet automatisch.
🎁 Kostenloser Download

Checkliste: CRA-Betroffenheit & rechtliche Fragestellungen

Der Cyber Resilience Act betrifft alle Produkte mit digitalen Elementen. Sind Sie betroffen? Was ist jetzt zu tun?

✓ Vielen Dank! Der Download startet automatisch.

Akuter Rechtsfall? Jetzt sofort melden.

Schnelle Reaktion bei Data Breach, Behördenpost, Abmahnung oder Honorarrückforderung — wir sind erreichbar.

Oder direkt Termin buchen

Cybersecurity, die vor Gericht und Behörde standhält.

Buchen Sie Ihr 30-Minuten-Erstgespräch. Wir beraten Sie direkt und lösungsorientiert.

Beratung anfragen Zur Kanzlei-Übersicht
Akutfall melden