Datenschutzrecht & DSGVO-Compliance für Unternehmen
Als Fachanwalt für IT-Recht begleite ich Unternehmen bei allen datenschutzrechtlichen Fragen — von der DSGVO-Erstanalyse über den externen Datenschutzbeauftragten bis zum Krisenmanagement bei internationalen Datenpannen. Pragmatisch, verbindlich und mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell.
Datenschutz über den gesamten Lebenszyklus
Als Fachanwalt für IT-Recht begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Lebenszyklus ihrer Datenverarbeitung — von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung. Wir übersetzen die abstrakten Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung in konkrete, umsetzbare Maßnahmen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen und nicht an der betrieblichen Realität vorbeigehen.
Im Zentrum unserer Arbeit stehen die DSGVO-Beratung und der Aufbau einer belastbaren Datenschutzorganisation. Wir übernehmen auf Wunsch die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten (DSB), erstellen und pflegen Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), gestalten und prüfen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und richten ein professionelles Datenpannen-Management ein, das im Ernstfall tatsächlich greift. Ein wachsender Schwerpunkt ist der Datenschutz beim Einsatz von KI-Systemen — von der datenschutzrechtlichen Bewertung des Trainings und Betriebs bis zur Gestaltung transparenter, rechtssicherer Prozesse.
Warum Datenschutzrecht Chefsache ist
Datenschutz ist Chefsache — im wörtlichen Sinne. Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO liegt bei der Geschäftsleitung, und Verstöße können empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Die Aufsichtsbehörden gehen zunehmend konsequent vor und verhängen auch gegen mittelständische Unternehmen spürbare Sanktionen.
Hinzu kommt ein immer dichteres regulatorisches Umfeld: Neben der DSGVO wirken das BDSG, das TDDDG, branchenspezifische Vorgaben und die europäische Datenregulatorik (Data Act, AI Act) zusammen. Für international tätige Unternehmen kommt eine weitere Dimension hinzu — unterschiedliche nationale Datenschutzgesetze, Vorgaben zum internationalen Datentransfer und teils divergierende Meldepflichten. Wer hier den Überblick behält und vorbereitet ist, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil und schützt zugleich das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Datenschutz-Leistungen für Unternehmen
Von der einmaligen Prüfung bis zur dauerhaften Betreuung — wir decken das gesamte Spektrum des Datenschutzrechts ab.
- DSGVO-Compliance-Audits & Gap-Analysen — strukturierte Bestandsaufnahme Ihrer Verarbeitungen
- Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) — dauerhafte Betreuung ohne internen Ressourcenaufbau
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) & TOMs — vollständige, prüffeste Dokumentation
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) & Joint-Controller-Vereinbarungen
- Datenpannen-Management — Bewertung und Meldungen nach Art. 33/34 DSGVO
- Internationale Datentransfers — Standardvertragsklauseln & Transfer Impact Assessments
- Datenschutz bei KI-Systemen, Apps & Webseiten — Cookie-Compliance & TDDDG
- Schulungen & Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte
Data Breach in 95 Ländern
Ein global agierendes Unternehmen erlitt einen schwerwiegenden Datenschutzvorfall, der Betroffene in 95 Ländern weltweit betraf. Innerhalb kürzester Zeit mussten Meldepflichten gegenüber einer Vielzahl von Datenschutzbehörden koordiniert, unterschiedliche nationale Fristen und Formerfordernisse berücksichtigt und gleichzeitig die Kommunikation mit den betroffenen Personen gesteuert werden. Aßhoff.Legal übernahm die rechtliche Gesamtkoordination: von der Erstbewertung des Vorfalls und der Risikoklassifizierung über die Erstellung und Einreichung der Behördenmeldungen in den relevanten Jurisdiktionen bis hin zur Begleitung des gesamten Krisenmanagements. Das Ergebnis: alle gesetzlichen Meldefristen wurden eingehalten, Bußgeldverfahren konnten abgewendet werden.
FAQ zum Datenschutzrecht
Die wichtigsten Antworten rund um DSGVO-Compliance und Datenschutz.
Nach Art. 33 DSGVO müssen meldepflichtige Datenschutzverletzungen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von dem Vorfall erlangen — nicht erst der Abschluss der internen Untersuchung. Besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, sind zusätzlich die betroffenen Personen zu informieren (Art. 34 DSGVO). Bei internationalen Sachverhalten können parallel Meldepflichten in mehreren Ländern mit jeweils eigenen Fristen entstehen.
Ein Datenschutzbeauftragter ist nach § 38 BDSG in der Regel verpflichtend, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Personenzahl besteht die Pflicht, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder in einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung besteht (Art. 37 DSGVO). Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll sein — diese Funktion übernehmen wir gerne für Sie.
Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Doch die Bußgelder sind nur ein Teil des Risikos: Hinzu kommen Schadensersatzansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen und interner Aufwand für die Aufarbeitung. Gerade die immateriellen Folgen — der Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern — wiegen oft schwerer als das Bußgeld selbst. Prävention ist daher regelmäßig deutlich günstiger als die Bewältigung eines Vorfalls.
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Datenverarbeitungen und der vorhandenen Dokumentation. In einer Gap-Analyse ermitteln wir, wo Ihr Unternehmen von den gesetzlichen Anforderungen abweicht. Anschließend priorisieren wir die Handlungsfelder nach Risiko und Aufwand und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan — von der Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten über Auftragsverarbeitungsverträge bis zu technischen und organisatorischen Maßnahmen. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung und stehen als externer Datenschutzbeauftragter dauerhaft zur Verfügung.
FAQ: Best Practice bei einem Cyber Incident — Datenschutzrechtliche Sofortmaßnahmen
Was tun, wenn es passiert ist? Dieses Dokument beantwortet die 10 wichtigsten Fragen zur datenschutzrechtlichen Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall — verständlich, praxisnah, sofort umsetzbar.
- Welche Meldefristen gelten und wann beginnen sie zu laufen?
- Wer muss intern sofort informiert werden?
- Wann müssen Betroffene benachrichtigt werden?
- Wie dokumentiere ich den Vorfall DSGVO-konform?
- Welche Behörden sind zuständig — national und international?
Datenschutz, der Ihr Unternehmen schützt.
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