Datenschutz und Compliance für den Mittelstand

Mittelständische Unternehmen haben dieselben Pflichten wie Konzerne — aber keine eigene Rechtsabteilung, die sie erfüllt. Ich übernehme diesen Teil: als externer Datenschutzbeauftragter, im DSGVO-Audit und beim Aufbau einer Compliance-Struktur, die zu 30, 80 oder 300 Beschäftigten passt und nicht zu 30.000.

Konzernpflichten ohne Konzernapparat

Das Datenschutz- und Compliance-Recht unterscheidet kaum nach Unternehmensgröße. Die DSGVO gilt für den Handwerksbetrieb mit 25 Beschäftigten genauso wie für den DAX-Konzern, und die Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO knüpfen am Umsatz an, nicht an einer Mindestgröße. Was fehlt, ist auf der anderen Seite der Apparat: keine eigene Rechtsabteilung, kein Compliance-Officer in Vollzeit, oft ein IT-Leiter, der Datenschutz „mitmacht".

Genau in dieser Lücke arbeite ich. Guido Aßhoff, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, berät mittelständische Unternehmen mit rund 20 bis 500 Beschäftigten zu DSGVO-Compliance, IT-Sicherheitsrecht und Compliance-Organisation — von der Kanzlei in Frechen bei Köln aus, bundesweit und branchenübergreifend. Der Anspruch ist nicht das theoretisch maximale Datenschutzniveau, sondern eine Struktur, die im Alltag tatsächlich gelebt wird und im Ernstfall nachweisbar ist.

Die vier Pflichten, die im Mittelstand am häufigsten offen sind

Erstens der Datenschutzbeauftragte. Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist er zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Weil praktisch jeder Bildschirmarbeitsplatz darunter fällt, ist die Schwelle oft längst erreicht, bevor sie geprüft wurde.

Zweitens die Dokumentation. Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge mit jedem Dienstleister: Die Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt Nachweise, und die Aufsichtsbehörden fragen genau diese Unterlagen zuerst ab. Die Erleichterung des Art. 30 Abs. 5 DSGVO für Unternehmen unter 250 Beschäftigten greift enger, als ihr Ruf vermuten lässt — bei regelmäßiger Verarbeitung entfällt sie faktisch.

Drittens der Hinweisgeberschutz. Ab 50 Beschäftigten verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle mit sicheren Kanälen und dokumentierten Fristen.

Viertens die neue Regulatorik. NIS-2 und die europäische KI-Verordnung erfassen mittelständische Unternehmen unmittelbar — bei NIS-2 über Sektor und Größenkriterien, beim AI Act über die Rolle als Betreiber eines KI-Systems. Beides trifft häufig Unternehmen, die sich selbst nicht als „reguliert" verstehen.

Was Auftraggeber und Versicherer verlangen

Der wirtschaftliche Druck kommt im Mittelstand meist nicht von der Aufsichtsbehörde, sondern aus der Lieferkette. Konzernkunden verschicken Datenschutz- und Sicherheitsfragebögen, verlangen Auftragsverarbeitungsverträge, Nachweise zu Subunternehmern und Angaben zur Datenübermittlung in Drittländer. Cyberversicherer prüfen vor Vertragsschluss den Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Wer hier nicht liefern kann, verliert Aufträge und Deckung — lange bevor überhaupt ein Bußgeldverfahren im Raum steht.

Datenschutz- und Compliance-Leistungen für mittelständische Unternehmen

Einzeln buchbar oder als laufende Betreuung — mit festem Ansprechpartner und ohne Wechsel des Bearbeiters.

  • Externer Datenschutzbeauftragter — Benennung, laufende Betreuung, Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene
  • DSGVO-Erstanalyse & Datenschutz-Audit — Bestandsaufnahme mit priorisiertem Maßnahmenplan zum Festpreis
  • Verarbeitungsverzeichnis & Löschkonzept — dokumentiert und auf Systemebene umsetzbar, nicht nur auf dem Papier
  • Auftragsverarbeitung & Dienstleisterprüfung — AVV, Drittlandtransfers, Cloud- und SaaS-Einsatz
  • Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte — verständlich, praxisnah und dokumentiert als Nachweis
  • Externe HinSchG-Meldestelle — unabhängige Bearbeitung von Hinweisen mit anwaltlicher Erstbewertung
  • Kundenfragebögen & Ausschreibungen — Beantwortung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen Ihrer Auftraggeber
  • Notfallbegleitung — Datenpanne, Cyberangriff, Behördenpost: Meldefristen und Kommunikation im Griff
  • KI-Compliance & AI-Literacy — Einsatz von KI-Tools rechtlich einordnen, Pflichten als Betreiber erfüllen
  • NIS-2-Betroffenheitsprüfung — klare Antwort auf die Frage, ob und wie Ihr Unternehmen erfasst ist

In vier Schritten zur belastbaren Struktur

1. Erstgespräch (30 Minuten, kostenfrei)

Wir klären, wo Sie stehen, welche Pflichten greifen und was vordringlich ist. Sie erhalten eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten, bevor ein Mandat entsteht.

2. Erstanalyse zum Festpreis

Bestandsaufnahme der Verarbeitungen, IT-Systeme, Verträge und Dokumentation. Ergebnis ist ein Bericht mit Ampelbewertung und einem Maßnahmenplan, der nach Risiko und Aufwand priorisiert ist — keine 80-seitige Mängelliste ohne Reihenfolge.

3. Umsetzung mit Ihren Leuten

Die Maßnahmen werden gemeinsam mit IT, Personal und Geschäftsführung umgesetzt. Vorlagen, Verträge und Richtlinien stelle ich bereit und passe sie an Ihre Prozesse an, statt Muster über Ihr Unternehmen zu legen.

4. Laufende Betreuung

Als externer Datenschutzbeauftragter oder im festen Beratungsrahmen: Ansprechpartner für Anfragen von Betroffenen und Kunden, Aktualisierung der Dokumentation, Schulungen, Reaktion auf neue Rechtsprechung und Regulierung.

Praxisbeispiel

Produzierendes Unternehmen mit 120 Beschäftigten: Kundenaudit bestanden

Ein mittelständischer Zulieferer sollte innerhalb weniger Wochen den Datenschutz- und Sicherheitsfragebogen eines Großkunden beantworten — Voraussetzung für die Verlängerung eines Rahmenvertrags. Vorhanden waren eine veraltete Datenschutzerklärung und einzelne Auftragsverarbeitungsverträge, kein Verzeichnis, kein Löschkonzept, keine dokumentierten Schulungen. In einer priorisierten Erstanalyse haben wir die Verarbeitungen erfasst, die Verträge mit IT-Dienstleistern und Cloud-Anbietern nachgezogen, ein umsetzbares Löschkonzept auf Systemebene entwickelt und die Belegschaft geschult. Der Fragebogen wurde fristgerecht und belegbar beantwortet, der Rahmenvertrag verlängert. Die Betreuung läuft seither als externes Datenschutzmandat weiter — mit dem Nebeneffekt, dass Folgeanfragen anderer Kunden in Tagen statt Wochen beantwortet werden.

Vertiefung nach Rechtsgebiet

Je nach Ausgangslage geht die Beratung im Mittelstand in eines der Spezialgebiete über. Zum Einstieg:

Kanzlei in Frechen bei Köln, bundesweite Beratung

Die Kanzlei sitzt in Frechen unmittelbar westlich von Köln und ist aus dem Kölner Zentrum in rund 20 Minuten erreichbar. Betreut werden mittelständische Unternehmen im Rheinland — Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Bergisch Gladbach, der Rhein-Erft-Kreis — und darüber hinaus bundesweit. Termine finden vor Ort, in Ihrem Unternehmen oder per Videokonferenz statt.

FAQ: Datenschutz und Compliance im Mittelstand

Pflichten, Kosten und Aufwand — die Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.

Compliance im Maßstab Ihres Unternehmens.

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