Deutschlands Beste Anwälte 2026 · Best Lawyers / Handelsblatt
Recht, das Ihr Business
schützt.
Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz berate ich Unternehmen und Unternehmer in den Bereichen Datenschutz, Cybersecurity, Digitalrecht sowie IP und Markenrecht — praxisnah, verbindlich und verständlich.
Spezialisierte Rechtsberatung, die direkt auf die Herausforderungen von Unternehmen und digitalen Unternehmern eingeht.
Datenschutz & DSGVO
Umfassende Datenschutzberatung für Unternehmen — von der Erstanalyse bis zur laufenden Compliance. Ich begleite Sie pragmatisch und rechtssicher.
DSGVO-Compliance-Audits & Gap-Analysen
Datenschutzdokumentation (VVT, TOMs, DSA)
Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
Datenpannen-Management & Meldepflichten
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Datenschutz bei KI-Systemen und Apps
Cybersecurity-Recht
Rechtliche Begleitung bei IT-Sicherheitspflichten und regulatorischen Anforderungen — NIS2, KRITIS und Informationssicherheit aus juristischer Perspektive.
NIS2-Umsetzung und Compliance
KRITIS-Anforderungen für Unternehmen
Incident Response: Rechtliche Pflichten
IT-Sicherheitsverträge & SLAs
VDS 10000 Zertifizierungsbegleitung
Haftung bei Cyberangriffen
Recht für Coaches
Speziell auf die Bedürfnisse von Coaches, Beraterinnen und Online-Unternehmer:innen zugeschnittene Rechtsberatung — von der Gründung bis zur Skalierung.
Rechtssichere AGB & Teilnahmebedingungen
DSGVO-konforme Websites & Funnels
Verträge für Coaching- & Mentoringprogramme
Schutz von Marken, Methoden & Inhalten
Abmahnschutz Online-Marketing
Impressum & Datenschutzerklärung
IP & Markenrecht
Schutz geistigen Eigentums und unternehmerischer Alleinstellungsmerkmale. Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen.
Markenanmeldung (DPMA, EUIPO, WIPO)
Markenüberwachung & Portfolioberatung
Urheberrechtliche Vertragsgestaltung
Wettbewerbsrecht & Abmahnungen
Domain- und Social-Media-Recht
Software- & Lizenzvertragsrecht
Compliance
Aufbau und Betrieb rechtssicherer Compliance-Systeme — von der Risikoanalyse bis zur laufenden Umsetzung regulatorischer Anforderungen, einschließlich Behördenvertretung.
Complianceberatung & Datenregulatorik
Aufbau von Compliance-Management-Systemen
Interne Untersuchungen
Verteidigung gegenüber Behörden
Vertretung in Bußgeldverfahren
Ausgelagerte Meldestelle nach HinSchG
KI-Recht & Datenregulatorik
Rechtliche Begleitung bei der Einführung und dem Betrieb von KI-Systemen sowie bei der Umsetzung datenrechtlicher Regulierungsanforderungen — praxisnah und zukunftsorientiert.
Als Gründer und Inhaber von Aßhoff.Legal berate ich seit über 20 Jahren Unternehmen und Unternehmer an der Schnittstelle von Recht und Technologie. Mein Ziel: komplexe rechtliche Sachverhalte klar, verständlich und mit echtem Mehrwert für Ihr Business zu lösen.
Meine Mandanten schätzen vor allem meine direkte Kommunikation, ehrliche Einschätzungen und praxisnahe Lösungen. Ich bringe nicht nur juristische Expertise mit, sondern auch ein tiefes Verständnis für unternehmerische Realitäten — denn gute Rechtsberatung muss wirtschaftlich sinnvoll sein.
Als Mitautor des Standardwerks „Handbuch IT- und Datenschutzrecht" (Auer-Reinsdorff / Conrad) sowie des Kommentars Wolff/Brink zum Datenschutzrecht bringe ich akademische Tiefe in die tägliche Praxis. Ich bin zudem Sprecher des Fachausschusses IT-Recht im Kölner Anwaltverein und als IAPP KnowledgeNet Chapter Co-Chair Rhein-Ruhr sowie ELTA Ambassador für Deutschland stets nah am Puls aktueller Entwicklungen.
Deutschlands Beste Anwälte 2026 – IT-Recht & Datenschutz
Best Lawyers / Handelsblatt
Deutschlands Beste Anwälte 2026 — Technologierecht
Best Lawyers / Handelsblatt
IT Law Firm of the Year Germany 2021
Global Law Experts
Deutschlands Beste Kanzleien 2024 – Datenschutzrecht
Handelsblatt / Best Lawyers (NRW & bundesweit)
IT and Communication Lawyer of the Year Germany 2018
Finance Monthly Fintech Awards
Die Kanzlei sitzt in einer ehemaligen Steinzeugfabrik in Frechen — Backstein, Stahlfenster, kurze Wege. Beratung vor Ort, bundesweit oder digital per Video-Call.
Vertrauliche MandantengesprächeDiskretion und anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a BRAOFundierte RechercheEigene Kommentarbibliothek zu IT-Recht, Datenschutz und gewerblichem RechtsschutzPräzise UmsetzungVerträge, Dokumentation und Compliance-KonzepteFrechen bei KölnDirekt am Kölner Stadtrand — schnell erreichbar aus Köln, Bonn und dem RheinlandKöln und das RheinlandMandate in Köln, Bonn, Düsseldorf und bundesweit — vor Ort oder per Video-Call
Bücherregal, Standortaufnahme und Rheinansicht sind eigene Fotos. Die beiden Innenraumansichten sind Symbolbilder.
So funktioniert's
In 4 Schritten zur Lösung
Unkompliziert, transparent und auf Ihr Anliegen zugeschnitten. So läuft die Zusammenarbeit ab.
1
Erstgespräch vereinbaren
Wählen Sie über Calendly einen Termin, der zu Ihnen passt — unverbindlich und mit schneller Rückmeldung.
2
Erstgespräch
30-minütiges Gespräch, um Ihre Situation zu verstehen und eine erste rechtliche Einschätzung zu geben.
3
Strategie & Angebot
Klarer Handlungsplan mit transparenten Kosten — keine versteckten Überraschungen.
4
Umsetzung
Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess bis zur rechtssicheren Lösung.
Eine Bank soll eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bereitstellen — und findet dabei Beratungsnotizen, die 2015 und 2017 aus einem Altsystem migriert wurden und bis 2009 zurückreichen. Nach dem Gerichtsbescheid des VG Düsseldorf vom 21.01.2026 (29 K 7470/24) darf nach Eingang des Auskunftsersuchens nicht mehr gelöscht werden. Der Praxisleitfaden zeigt, warum ein Löschkonzept auf Systemebene umgesetzt und nachweisbar sein muss — mit 7-Punkte-Checkliste und der richtigen Reihenfolge beim Fund von Altdaten.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend will das Fernunterrichtsschutzgesetz ersatzlos streichen. Für Coaches ist das keine Amnestie: Bis zum 30. Juni 2027 gilt das alte Recht mit Nichtigkeit und Rückforderung weiter – und Verträge aus dieser Zeit sind noch Jahre danach angreifbar. Mit Zeitachse, BGH-Update 2026 und 7-Punkte-Plan.
Jeden zweiten Dienstag, 08:30–09:30 Uhr: Aktuelle Rechtsprechung zu Datenschutz und IT-Recht in 60 Minuten – mit praktischer Einordnung für den Beratungsalltag. Nächster Termin: 11. August 2026. Anrechenbar nach § 15 FAO.
Termin vereinbaren
Ihr Problem — meine Lösung. Lassen Sie uns sprechen.
Buchen Sie direkt ein 30-minütiges Erstgespräch. Unverbindlich · Schnelle Rückmeldung.
Terminkalender laden
Der Buchungskalender wird von Calendly LLC (USA) bereitgestellt.
Beim Laden werden Ihre IP-Adresse und Browserdaten an Calendly übertragen.
Details in der Datenschutzerklärung.