Anwalt für Datenschutz und IT-Recht in Köln
Köln ist der größte Wirtschaftsraum Nordrhein-Westfalens — und damit auch der Ort, an dem Datenschutzrecht am häufigsten praktisch wird: gegenüber der Aufsicht, vor dem Landgericht Köln, im Verhandlungsprozess mit IT-Dienstleistern. Ich vertrete Unternehmen aus Köln und dem Rheinland als Fachanwalt für IT-Recht, von der Kanzlei in Frechen aus, zehn Kilometer westlich des Doms.
Datenschutzrecht ist bundesweit gleich — der Vollzug ist regional
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt in Köln nicht anders als in Hamburg oder Passau. Was sich unterscheidet, ist alles, was danach kommt: welche Behörde prüft, wie sie prüft, welche Schwerpunkte sie setzt, welches Gericht entscheidet und wie dieses Gericht in vergleichbaren Fällen bisher entschieden hat. Genau darin liegt der Wert eines regional verankerten Beraters — nicht in einer anderen Auslegung der Verordnung, sondern in der Kenntnis des Apparats, der sie durchsetzt.
Guido Aßhoff, LL.M., ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät Unternehmen im Kölner Raum seit über zwanzig Jahren zu Datenschutz, IT-Recht, Cybersecurity und KI-Regulierung. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frechen, unmittelbar an der westlichen Stadtgrenze von Köln, und betreut von dort Mandate in Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf und im gesamten Rhein-Erft-Kreis — sowie bundesweit, wo die Sache es erfordert.
Die LDI NRW: Ihre Aufsichtsbehörde
Für Unternehmen mit Sitz in Köln ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zuständig. Sie sitzt in der Kavalleriestraße 2-4 in 40213 Düsseldorf und ist telefonisch unter 0211 38424-0 erreichbar (ldi.nrw.de); Amtsinhaberin ist Bettina Gayk (BfDI). Jede Meldung nach Art. 33 DSGVO, jede Betroffenenbeschwerde und jedes Bußgeldverfahren eines Kölner Unternehmens läuft über diese Behörde.
Das ist mehr als eine Adressfrage. Wie ein Unternehmen in der ersten Meldung auftritt, welche Unterlagen es beifügt und wie es die eigene Aufarbeitung darstellt, prägt den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich. Eine Meldung, die den Vorfall vollständig darstellt, die getroffenen Sofortmaßnahmen benennt und die strukturellen Konsequenzen skizziert, wird anders behandelt als eine Meldung, die das Nötigste sagt und Rückfragen provoziert. Häufiger Irrtum in der Praxis: Die zuständige Behörde für ein Kölner Unternehmen ist nicht der Bundesbeauftragte in Bonn — dessen Zuständigkeit betrifft Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienstleister.
Der Gerichtsstand Köln
Wird aus dem Datenschutzverstoß ein Zivilverfahren — typischerweise eine Klage auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO oder auf Unterlassung —, ist in Köln je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht Köln erstinstanzlich zuständig. Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz 1, dessen Bezirk die Landgerichtsbezirke Köln, Bonn und Aachen umfasst — zusammen über 4,3 Millionen Einwohner und damit einer von drei OLG-Bezirken in Nordrhein-Westfalen neben Düsseldorf und Hamm (olg-koeln.nrw.de).
Das OLG Köln hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu Fragen entschieden, die weit über den Einzelfall hinausreichen — etwa mit Beschluss vom 18. Mai 2026 (15 W 48/26) zur Frage, ob heimlich mitgeschnittene Tonaufnahmen aus einem privaten Livestream verbreitet werden dürfen. Die Antwort war nein, gestützt auf §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB und durchgesetzt per einstweiliger Verfügung mit Ordnungsgeldandrohung bis 250.000 Euro. Wer im OLG-Bezirk Köln prozessiert, sollte diese Linie kennen. Eine Einordnung finden Sie in der Besprechung des Beschlusses.
Was ich für Unternehmen in Köln übernehme
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Benennungspflicht nach § 38 Abs. 1 BDSG greift, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind — oder, unabhängig davon, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich die Funktion mit dem, was dazugehört: Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge, Schulungen, Bearbeitung von Betroffenenanfragen und die Kommunikation mit der LDI NRW. Der Vorteil gegenüber einer internen Lösung liegt in der Unabhängigkeit und darin, dass kein Interessenkonflikt mit einer Linienfunktion entsteht. Mehr dazu auf der Seite Datenschutz & DSGVO.
DSGVO-Audit und Erstanalyse
Eine Erstanalyse ist in vier bis acht Wochen abgeschlossen und liefert keinen Prüfbericht zum Ablegen, sondern einen priorisierten Maßnahmenplan: Bestandsaufnahme der Verarbeitungen und IT-Systeme, Interviews mit IT, Personal und Vertrieb, Prüfung von Verträgen und Dokumentation, Bewertung der Rechtsgrundlagen. Der häufigste Fund ist nicht das exotische Rechtsproblem, sondern das Löschkonzept, das auf dem Papier existiert und auf Systemebene nie ausgeführt wurde — ein Muster, das ich in der Analyse zu Altdaten und Löschkonzepten ausführlich beschreibe.
Datenpanne und Cybervorfall
Die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO beginnt, sobald hinreichend wahrscheinlich ist, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt — nicht erst mit dem Abschluss der Forensik. In dieser Phase kommt es auf Reihenfolge und Formulierung an: Sofortmaßnahmen, Bewertung der Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO, Bewertung der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 DSGVO, Kommunikation gegenüber Kunden, Versicherung und gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden. Ich begleite Kölner Unternehmen durch diesen Ablauf und übernehme den Schriftverkehr mit der Aufsicht. Weitere Informationen unter Cybersecurity-Recht.
Abwehr von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO sind in Köln längst ein Geschäftsmodell geworden. Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2026 (VI ZR 97/22) klargestellt, dass bereits ein Kontrollverlust über die Daten oder die begründete Befürchtung missbräuchlicher Verwendung als immaterieller Schaden genügt — eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht. Gleichzeitig kann ein Auskunftsantrag rechtsmissbräuchlich sein; die Anforderungen an eine wirksame Ablehnung sind aber hoch und formal streng. Ich prüfe, welcher Teil eines Schreibens tatsächlich geschuldet ist, und beantworte ihn fristgerecht — ohne mehr zu liefern als nötig. Vertiefend: BGH zum immateriellen Schaden und AG Arnsberg zum Rechtsmissbrauch.
IT-Verträge, Cloud und KI
Kölner Unternehmen kaufen heute selten Software und häufig Leistung: SaaS, Cloud-Infrastruktur, Managed Services, zunehmend KI-as-a-Service. Klassische Lizenz- und SaaS-Muster versagen bei KI-Systemen, weil sie eine Spezifikation voraussetzen, gegen die man Fehler messen kann. Ich verhandle diese Verträge und ordne die Pflichten aus der KI-Verordnung — Anbieter nach Art. 25, Betreiber nach Art. 26 AI Act — ausdrücklich zu. Details unter KI-Recht & Datenregulatorik und in der Analyse zu KI-Verträgen und KIaaS.
Wer im Rheinland mit welchen Fragen kommt
Köln ist Medien-, Versicherungs- und Handelsstandort, hat eine dichte Digital- und Startup-Szene und einen Mittelstand, der von Maschinenbau über Logistik bis zu Gesundheitsdienstleistungen reicht. Diese Struktur schlägt auf die Mandate durch. Aus dem Mittelstand kommen Fragen zu Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Auftragsverarbeitung und zunehmend zu NIS-2 und zur Lieferkette — Themen, die ich auf der Seite Datenschutz & Compliance für den Mittelstand zusammengefasst habe.
Aus der Digitalwirtschaft und dem Agentur- und Plattformumfeld kommen Fragen zu Tracking und Consent, zu Datenübermittlungen in die USA und zum Einsatz generativer KI. Beide Themen haben 2026 eine neue Dynamik bekommen: Der Europäische Datenschutzausschuss hat mit den Guidelines 03/2026 klargestellt, dass eine unkritische Berufung auf „öffentlich zugängliche Daten" beim Web Scraping für KI-Training nicht trägt. Und nach dem Urteil des US Supreme Court in Trump v. Slaughter ist die FTC keine unabhängige Behörde mehr — eine Grundannahme des EU-US Data Privacy Framework ist damit materiell entfallen, auch wenn der Adäquanzbeschluss formell noch gilt. Wer Daten in die USA übermittelt, sollte sein Transfer Impact Assessment aktualisieren.
Aus dem Coaching-, Weiterbildungs- und Online-Kursmarkt, der im Rheinland stark vertreten ist, kommen Fragen zum Fernunterrichtsschutzgesetz und zur Abwehr von Honorarrückforderungen — ein Bereich, in dem sich die Rechtslage 2026 erheblich bewegt hat. Dazu ausführlich unter Recht für Coaches und FernUSG & Honorarrückforderung.
Regionale Verankerung heißt auch fachliche Beteiligung vor Ort: Am 24. September 2026 referiere ich beim 16. NRW IT-Rechtstag des Kölner AnwaltVereins zur aktuellen Datenschutz-Rechtsprechung. Jedes der drei Module der Veranstaltung ist mit fünf Fortbildungsstunden nach der Fachanwaltsordnung anerkannt.
FAQ: Datenschutz und IT-Recht in Köln
Die Fragen, die Kölner Unternehmen im Erstgespräch am häufigsten stellen.
Für nicht-öffentliche Stellen mit Sitz in Köln ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) zuständig. Sie hat ihren Sitz in der Kavalleriestraße 2-4 in 40213 Düsseldorf, Amtsinhaberin ist Bettina Gayk. Alle Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO, Beschwerdeverfahren und Bußgeldverfahren Kölner Unternehmen laufen dort — nicht bei einer Kölner Stelle und nicht beim Bundesbeauftragten in Bonn, der nur für Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienste zuständig ist.
In Zivilsachen ist je nach Streitwert das Amtsgericht Köln oder das Landgericht Köln erstinstanzlich zuständig, Berufungs- und Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz 1. Der Bezirk des OLG Köln umfasst die Landgerichtsbezirke Köln, Bonn und Aachen mit zusammen über 4,3 Millionen Einwohnern. Für Klagen gegen die LDI NRW, etwa gegen eine Anordnung oder einen Bußgeldbescheid im Verwaltungsweg, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
Die Betreuung wird als monatliche Pauschale mit festem Leistungsumfang vereinbart. Die Höhe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, der Anzahl und Sensibilität der Verarbeitungen, der Zahl der eingesetzten IT-Dienstleister und dem gewünschten Betreuungsumfang. Einmalige Projekte wie eine DSGVO-Erstanalyse oder ein Audit werden zum Festpreis kalkuliert, damit das Budget vorab feststeht. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Einschätzung, bevor Kosten entstehen.
Nach § 38 Abs. 1 BDSG besteht die Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Zahl greift die Pflicht, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden. Da praktisch jeder Bildschirmarbeitsplatz automatisierte Verarbeitung bedeutet, ist die Schwelle meist früher erreicht als gedacht.
Die Meldung an die LDI NRW muss nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis von Tatsachen, die eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hinreichend wahrscheinlich machen — nicht erst mit dem Abschluss der forensischen Untersuchung. Parallel ist zu prüfen, ob die Betroffenen nach Art. 34 DSGVO zu benachrichtigen sind. In akuten Fällen erreichen Sie mich telefonisch unter +49 2234 68 01 630.
Nein. Datenschutz- und IT-Rechtsmandate lassen sich weitgehend per Video, Telefon und über einen geschützten Dokumentenaustausch führen. Vor Ort sinnvoll sind Audits, Schulungen und Verhandlungen — dafür komme ich zu Ihnen nach Köln. Die Kanzlei liegt in Frechen, rund zehn Kilometer westlich der Kölner Innenstadt und über die A4 sowie die Stadtbahnlinie 7 direkt angebunden.
So erreichen Sie mich aus Köln
Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Augustinusstraße 11 d, 50226 Frechen — unmittelbar westlich von Köln und damit verkehrsgünstig für das gesamte Rheinland. Aus der Kölner Innenstadt sind es rund zehn Kilometer: über die A4 (Anschlussstelle Frechen-Nord) etwa 20 Minuten, mit der Stadtbahnlinie 7 ab Neumarkt in Richtung Frechen-Benzelrath ähnlich lang. Für Termine in Köln, Bonn, Aachen oder Düsseldorf komme ich zu Ihnen.
Für die laufende Beratung ist der Weg ohnehin meist die Ausnahme: Datenschutz- und IT-Rechtsmandate lassen sich weitgehend per Video, Telefon und über einen geschützten Dokumentenaustausch führen. Vor Ort sinnvoll sind Audits, Schulungen, Betriebsbesichtigungen und Verhandlungen — dafür komme ich zu Ihnen.
- Telefon: +49 2234 68 01 630
- E-Mail: ga@asshoff.legal
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