Fachanwalt für Datenschutz? Was es gibt und worauf es ankommt
Wer einen Fachanwalt für Datenschutz sucht, findet keinen, denn diesen Titel gibt es in Deutschland nicht. Datenschutzrecht ist Teil des Fachanwalts für IT-Recht. Hier erfahren Sie, was das bedeutet und woran Sie einen spezialisierten Datenschutzanwalt erkennen.
Datenschutz ist Teil des Fachanwalts für IT-Recht
Die Fachanwaltsordnung (FAO) kennt rund zwei Dutzend Fachanwaltsbezeichnungen, aber keinen Fachanwalt für Datenschutzrecht. Das Datenschutzrecht ist ausdrücklich Teil der Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht. Nach § 14k Nr. 4 FAO müssen Bewerber besondere Kenntnisse im „Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien“ nachweisen.
Wer sich als „Fachanwalt für Datenschutz“ bezeichnet, führt also keinen offiziellen Titel. Zulässig und üblich sind Angaben wie „Tätigkeitsschwerpunkt Datenschutzrecht“ oder Zertifikate privater Anbieter. Diese Angaben setzen aber keine Prüfung durch eine Rechtsanwaltskammer voraus.
Was hinter dem Fachanwalt für IT-Recht steckt
Für die Verleihung verlangt die Rechtsanwaltskammer einen Fachlehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden, bestandene Klausuren und den Nachweis von 50 persönlich bearbeiteten Fällen aus dem IT-Recht in den letzten drei Jahren, davon mindestens zehn rechtsförmliche Verfahren. Danach ist eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Stunden Pflicht.
Für Unternehmen hat das einen praktischen Vorteil: Ein Fachanwalt für IT-Recht kennt nicht nur die DSGVO, sondern auch die Verträge, Systeme und Sicherheitsfragen, in denen Datenschutz tatsächlich stattfindet, etwa Auftragsverarbeitung, Cloud-Verträge oder Datenpannen nach einem Cyberangriff.
Woran Sie einen guten Datenschutzanwalt erkennen
Fünf Fragen, die Sie vor der Mandatierung stellen sollten.
- Fachanwalt für IT-Recht? — Der Titel belegt geprüfte Kenntnisse im Datenschutz und in angrenzenden Bereichen wie IT-Verträgen und IT-Sicherheit
- Erfahrung mit Ihrem Problem — Datenpanne, Bußgeldverfahren, Schadensersatzklage oder Compliance-Aufbau verlangen jeweils andere Erfahrung, fragen Sie konkret nach vergleichbaren Fällen
- Technisches Verständnis — Datenschutz scheitert selten am Dokument, sondern an Systemen, Löschkonzepten und Schnittstellen, Ihr Anwalt sollte mit Ihrer IT sprechen können
- Aktualität — Die Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Datenschutz ändert sich laufend, Fachbeiträge und Vorträge sind ein guter Indikator
- Transparente Kosten — Ein seriöses Angebot nennt Festpreise oder Stundensätze und den erwarteten Aufwand, bevor die Arbeit beginnt
Anwalt, Datenschutzbeauftragter oder beides?
Der Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 bis 39 DSGVO berät und überwacht intern, er vertritt das Unternehmen aber nicht gegenüber Gerichten, Behörden oder Anspruchstellern. Ein Anwalt kommt ins Spiel, wenn es um Haftung, Streit, Verträge oder eine verbindliche rechtliche Bewertung geht, etwa bei einer meldepflichtigen Datenpanne, einer Klage auf Schadensersatz oder einem Anhörungsschreiben der Aufsichtsbehörde.
In vielen Unternehmen ist die Kombination sinnvoll: ein externer Datenschutzbeauftragter für das Tagesgeschäft und ein spezialisierter Anwalt für die Fälle, in denen es ernst wird. Die laufende Funktion als externer Datenschutzbeauftragter biete ich über mein Beratungsunternehmen CleverPrivacy (Markinto UG) an, die anwaltliche Beratung über Aßhoff.Legal.
Typische Mandate
FAQ: Fachanwalt für Datenschutz
Nein. Die Fachanwaltsordnung kennt keinen Fachanwalt für Datenschutzrecht. Datenschutz ist Teil der Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht (§ 14k Nr. 4 FAO).
Am nächsten liegt der Fachanwalt für IT-Recht, weil das Datenschutzrecht Pflichtbestandteil dieser Fachanwaltschaft ist. Bei arbeitsrechtlichen Datenschutzfragen kann zusätzlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein.
Nein. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht intern nach Art. 39 DSGVO. Ein Anwalt vertritt das Unternehmen gegenüber Behörden, Gerichten und Anspruchstellern und gibt verbindliche rechtliche Einschätzungen ab.
Spätestens bei einer meldepflichtigen Datenpanne, einem Schreiben der Aufsichtsbehörde, einer Schadensersatzforderung oder einer Klage. Sinnvoll ist anwaltliche Beratung auch bei Verträgen zur Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und neuen datengetriebenen Produkten.
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