Legal Tech, Privacy Tech und SaaS-Recht
Rechtsberatung für Anbieter und Anwender digitaler Rechts- und Datenschutzlösungen: von der Abgrenzung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz über SaaS-Verträge und Datenschutz bis zur KI-Verordnung.
Digitale Rechtsprodukte brauchen eigene Rechtsgrundlagen
Legal-Tech-Angebote bewegen sich an der Schnittstelle von Rechtsdienstleistungsrecht, Datenschutz, Vertragsrecht und zunehmend KI-Regulierung. Wer eine Plattform oder ein Tool entwickelt, muss klären, ob sein Angebot eine Rechtsdienstleistung darstellt, wie Daten von Mandanten oder Betroffenen verarbeitet werden dürfen und welche Haftung er übernimmt. Wer ein solches Tool einsetzt, etwa in einer Kanzlei oder Rechtsabteilung, muss Verschwiegenheit, Datenschutz und die Einbindung externer Dienstleister regeln.
Privacy Tech ist dabei ein Sonderfall: Software, die datenschutzrechtliche Pflichten technisch umsetzt, etwa Einwilligungsverwaltung, Auskunftsprozesse, Löschkonzepte oder Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten. Sie ist selbst datenschutzrelevant und soll zugleich Compliance herstellen.
Fachliche Grundlage
Ich habe die Stichwörter IoT und Privacy Tech im von Martin Ebers herausgegebenen StichwortKommentar Legal Tech (Nomos, 2023) bearbeitet und mit Matthias Struck den Beitrag „Privacy Tech als Anwendungsfall für Legal Tech Applikationen“ in der Zeitschrift für die digitale Rechtsanwendung (LTZ 4/2022) verfasst. Ich bin ELTA Ambassador für Deutschland (European Law Technology Association) und Co-Chair des IAPP KnowledgeNet Chapter Rhein-Ruhr.
Beratung für Anbieter und Anwender
Für Legal-Tech-Start-ups, SaaS-Unternehmen, Kanzleien und Rechtsabteilungen.
- Rechtsdienstleistungsrecht — Abgrenzung zwischen zulässigem Legal-Tech-Angebot und Rechtsdienstleistung, Registrierung und Geschäftsmodellprüfung
- SaaS-Verträge und AGB — Kundenverträge, Leistungsbeschreibung, SLA, Haftungsbegrenzung, Vertragslaufzeit und Exit
- Datenschutz für digitale Produkte — Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung, Datenschutzfolgenabschätzung, Datenschutz durch Technikgestaltung
- Privacy-Tech-Einsatz — Auswahl und Vertragsgestaltung bei Tools für Einwilligung, Auskunft, Löschung und Verarbeitungsverzeichnisse
- KI im Produkt und in der Kanzlei — Einstufung nach der KI-Verordnung, KI-Kompetenz, Verschwiegenheit und Datenschutz beim Einsatz generativer KI
- Einbindung externer Dienstleister — berufsrechtliche Anforderungen für Kanzleien, etwa nach § 43e BRAO, und vertragliche Absicherung
- IoT und vernetzte Produkte — Datenzugang, Datenschutz und Produktsicherheit für Geräte und verbundene Dienste
Verwandte Themen
Daten- und Digitalrecht · KI-Recht und Datenregulatorik · Datenschutz und DSGVO · Publikationen
FAQ: Legal Tech, Privacy Tech und SaaS
Abgrenzung, Berufsrecht und Verträge.
Das hängt davon ab, ob Ihr Angebot eine konkrete fremde Angelegenheit rechtlich prüft. Rein technische Hilfsmittel, Wissensdatenbanken oder Dokumentengeneratoren ohne Einzelfallprüfung bewegen sich in der Regel außerhalb des Rechtsdienstleistungsgesetzes, Angebote mit Einzelfallprüfung nicht. Die Einordnung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und sollte vor dem Markteintritt geklärt werden.
Beim Einsatz externer Dienstleister müssen Verschwiegenheit und Datenschutz vertraglich abgesichert sein, für Kanzleien gilt insbesondere § 43e BRAO. Bei generativer KI kommen die Prüfung des Datenflusses, der Ausschluss des Trainings mit Mandantendaten und die KI-Kompetenz der Beschäftigten hinzu.
Privacy Tech bezeichnet Software, die datenschutzrechtliche Pflichten technisch unterstützt oder umsetzt, zum Beispiel Consent-Management, Auskunftsprozesse, Löschroutinen oder die Verwaltung von Verarbeitungsverzeichnissen. Rechtlich ist sie selbst datenschutzrelevant und muss vertraglich und technisch sauber eingebunden werden.
Typischerweise einen Nutzungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Service Levels, AGB, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung und je nach Produkt Regelungen zu KI-Nutzung, Datenrückgabe und Exit. Wir passen die Dokumente an Ihr Geschäftsmodell an, statt Standardmuster zu übernehmen.
Digitale Rechtsprodukte rechtssicher aufstellen.
30 Minuten Erstgespräch, kostenfrei und ohne Verpflichtung. Danach wissen Sie, welche rechtlichen Punkte Ihr Produkt betreffen.